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RTL II Neustarts

RTL II Kampagne

  AGB  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR AUSSTRAHLUNG VON FERNSEHWERBUNG

Stand: Juli 2010

01. Definitionen 09. Preisberechnung, Preisänderungen
02. Vertragsgegenstand 10. Rabatte
03. Vertragsabschluss 11. Zahlungsbedingungen
04. Ausstrahlungen 12. Nutzungsrechte, Rechtegarantien
05. Zurückweisung 13. Haftung
06. Sendematerial/Produkte 14. Datenschutz
07. Mängel 15. Schlussbestimmungen
08. Umbuchung, Kündigung

RICHTLINIEN ZUR AUSSTRAHLUNG VON TV-WERBESPOTS, DIE EROTIKINHALTE BEINHALTEN

Stand: April 2008

01. Entgeltregelung 05. Teletext
02. Name des Dienstanbieters 06. Festlegung der Sendezeit
03. Regelung der zulässigen Inhalte 07. Spotablehnung
04. Internetangebote 08. Sonstiges

RICHTLINIEN ZUR AUSSTRAHLUNG VON TV-WERBESPOTS, DIE ALKOHOL BEWERBEN

Stand: August 2008

01. Gesetzliche Regelungen
02. Des Weiteren gilt grundsätzlich bis auf weiteres bei Werbung auf RTL II
03. Sonstiges

AGB Juli 2010   89 KB
Erotikrichtlinien April 2008 107 KB
Alkoholrichtlinien August 2008   20 KB
Technische Richtlinien RTL II Oktober 2007   51 KB
Informationen zum Motivhandling Januar 2010   54 KB
Spezifikationen zur digitalen Spotanlieferung Januar 2010   54 KB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung

01. DEFINITIONEN

1.1 „Werbespot" ist ein mindestens fünfsekündiger Film, in dem ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbeinsel im Fernsehprogramm beworben wird.

1.2 „Product Placement“ ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (im Folgenden „Produkt“ oder „Produkte“ genannt) eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der Produktion gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die kostenlose Bereitstellung von Produkten ist Produktplatzierung, sofern die betreffenden Produkte von bedeutendem Wert sind. Ein Produkt ist von bedeutendem Wert, wenn sein Wert ein Prozent der Produktionskosten oder mehr, bzw. mindestens EURO 1.000,00 beträgt. Die Bestimmung des bedeutenden Wertes gilt für jede Ware oder Dienstleistung gesondert. Werden mehrere Leistungen durch das selbe Unternehmen bereit gestellt, werden die Leistungen jedoch wertmäßig addiert.

1.3 "Sonderwerbeform" ist jede sonstige Form der Produkt- oder Markenpräsentation im Fernsehprogramm, die kein Werbespot und kein Product Placement ist.

1.4 Werbespots, Product Placement und Sonderwerbeformen werden zusammen "Werbung" genannt.

1.5 "Auftrag" ist der Vertrag zwischen dem Fernsehsender, bei dem die Werbung zur Ausstrahlung kommen soll, (im Folgenden "Sender" genannt), vertreten durch die EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG (im Folgenden "EL CARTEL MEDIA" genannt), und dem Vertragspartner (im Folgenden "Kunde" genannt) über die Ausstrahlung von Werbung.

1.6 Unter einer Eckplatzierung versteht man die erste und zweite sowie letzte und vorletzte Position im Werbeblock. Wunschplatzierungen können mit einem Aufschlag von 20% gekauft werden

02. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 EL CARTEL MEDIA vermarktet die Werbezeiten des Senders und Produktionen des Senders für Product Placement und handelt als Vertreter des Senders.

2.2 Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von EL CARTEL MEDIA schriftlich bestätigt werden.

2.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang ausdrücklich Widerspruch erhebt.

03. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Angebote von EL CARTEL MEDIA sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung oder Mitteilung unverbindlich und stehen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten bzw. der Produktion und Ausstrahlung der Sendung, in der ein Produkt platziert werden soll.

3.2 Unterbreitet der Kunde ein Angebot, so kommt der Auftrag durch schriftliche oder elektronische Annahme durch EL CARTEL MEDIA zustande, oder, falls die Annahme nicht vor Ausstrahlung der Werbung erfolgt, durch Ausstrahlung.

3.3 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbungtreibende angenommen. EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur. Bei Buchungen von Agenturen behält sich EL CARTEL MEDIA das Recht vor, Buchungsbestätigungen an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. Die Agentur tritt mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihre Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an den Sender ab (Sicherungsabtretung). Der Sender nimmt diese Abtretung an.

3.4 Agenturen können die für einen Werbungtreibenden gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Werbungtreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen.

3.5 Die Zusammenfassung von mehreren Werbungtreibenden in einer Werbesendung, sog. Verbundwerbung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von EL CARTEL MEDIA. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. EL CARTEL MEDIA ist zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt.

04. AUSSTRAHLUNGEN

4.1.1 Angaben zu bestimmten Sendezeiten, Terminen oder Werbeblöcken sind lediglich als unverbindliche Planungsvorgaben zu verstehen, sofern diese nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurden. EL CARTEL MEDIA wird sich in diesem Fall nach Kräften darum bemühen, die Ausstrahlung des Werbespots in einem vom Kunden gewünschten Werbeblock zu ermöglichen, ohne hierfür Gewähr zu übernehmen. EL CARTEL MEDIA ist aber berechtigt, eine Verschiebung der Ausstrahlung vorzunehmen, solange die tatsächliche Ausstrahlung in der gebuchten Preisgruppe erfolgt und der Kunde darüber unterrichtet wird. Die Vereinbarung einer exakten Platzierung eines Werbespots innerhalb eines Werbeblocks ist nicht möglich.

4.1.2 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, neben den in den Programmschemata ausgewiesenen Werbeblöcken weitere Werbeblöcke anzubieten. Konkurrenzausschluss innerhalb eines Werbeblocks oder Programmumfeldes wird grundsätzlich nicht gewährleistet.

4.1.3 EL CARTEL MEDIA ist berechtigt, Werbung, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, unabhängig von etwa im Auftrag genannten Zeiten, in Zeiten zu verschieben, zu denen die Werbung in zulässiger Weise ausgestrahlt werden kann.

4.1.4 Bei Werbung, für die schriftlich verbindlich Sendezeiten, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde der Verschiebung nicht zu, vereinbaren die Parteien einen neuen Ausstrahlungstermin. Können sich die Parteien nicht auf einen neuen Termin einigen, entfällt die Ausstrahlungsverpflichtung. Bereits erbrachte Leistungen sind unverzüglich zu erstatten.

4.1.5 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist bei nur geringfügigen zeitlichen und dem Kunden zumutbaren Verschiebungen entbehrlich. Die Verschiebung einer Werbung ist geringfügig, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie zu keiner wesentlichen Abweichung der Ausstrahlung von dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.

4.1.6 Die Zustimmung gemäß 4.1.4 ist außerdem entbehrlich, wenn der Sender den vorgesehenen Programmablauf wegen aktueller Geschehnisse, aus ernsthaften technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder gesetzlicher Bestimmungen ändert. EL CARTEL MEDIA wird den Kunden über eine solche Verschiebung informieren, soweit es sich nicht um eine geringfügige Verschiebung handelt.

4.1.7 Der Sender ist berechtigt, die Werbung im gesamten Sendegebiet des Senders auszustrahlen, ein Anspruch des Kunden besteht jedoch nur für das deutsche Sendegebiet.

4.1.8 Nach Abschluss des Sendemonats stellt EL CARTEL MEDIA dem Kunden Sendebestätigungen mit Angabe der tatsächlichen Ausstrahlungszeit und der jeweiligen Werbeinseln zur Verfügung.

4.2. Ausstrahlungen von Sendungen, in denen Produkte platziert werden:

4.2.1 Angaben zur Ausstrahlung der Sendung, insbesondere Sendeplatz, Sendezeitraum und Häufigkeit der Ausstrahlung sind vorbehaltlich redaktioneller Entscheidungen und daher unverbindlich. EL CARTEL MEDIA übernimmt keine Gewährleistung dafür, wann, wie lange und in welchem Zusammenhang das Produkt in der Sendung zu sehen ist oder erwähnt wird. Diese Entscheidungen liegen ebenfalls im freien Ermessen der Redaktion der Sendung.

4.2.2 Bei einer Verschiebung des Sendeplatzes erfolgt keine Erstattung, insbesondere keine (anteilig) Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Dies gilt für entgeltliches und unentgeltliches Product Placement.

4.2.3 Bei entgeltlichem Product Placement erbringt EL CARTEL MEDIA lediglich im Falle einer Absetzung der Produktion oder von Teilen der Produktion vor deren Erstausstrahlung eine angemessene Entschädigung, die EL CARTEL MEDIA festlegt.

4.2.4 EL CARTEL MEDIA ist grundsätzlich berechtigt, für die angebotene Sendung weitere Product Placements anzunehmen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht vereinbart.

4.2.5 Ziffer 4.1.7 findet entsprechende Anwendung auf Sendungen, in denen Produkte platziert werden.  
05. ZURÜCKWEISUNG

5.1 EL CARTEL MEDIA ist nicht verpflichtet, Werbung des Kunden vor Ausstrahlung anzusehen und zu prüfen.

5.2 EL CARTEL MEDIA behält sich auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung ganz oder teilweise zurückzuweisen bzw. keine weiteren Ausstrahlungen vorzunehmen, wenn die zur Verfügung gestellte Werbung oder der Ausstrahlungszeitpunkt der Werbung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstößt, nicht den technischen Vorschriften (siehe Ziff. 6) entspricht oder den Interessen von EL CARTEL MEDIA oder des Senders widerspricht. Die Zurückweisung bzw. der Abbruch der Ausstrahlung eines Werbespots ist dem Kunden durch EL CARTEL MEDIA jeweils unverzüglich mitzuteilen.

5.3 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch der weiteren Ausstrahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich neue bzw. geänderte Werbung zur Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen, auf die die Zurückweisungs- bzw. Abbruchsgründe nicht zutreffen. Sollte diese Ersatz-Werbung für die Einhaltung des vereinbarten Ausstrahlungszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, so dass die Ausstrahlung nicht mehr möglich ist, behält EL CARTEL MEDIA dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, als ob die Ausstrahlung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.

5.4 Erfolgt die Zurückweisung bzw. der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann dieser im Hinblick auf die zurückgewiesene Werbung von dem Auftrag zurücktreten und Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, soweit diese noch nicht durch Ausstrahlungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

06. SENDEMATERIAL

6.1 Sendematerial für Werbespots und Sonderwerbeformen

6.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA das für die Ausstrahlung notwendige Material (Motivpläne und Sendekopien) in technisch einwandfreier Qualität bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin, während der Bürozeiten (Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr), kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die rechtzeitige Lieferung des Materials ist der Kunde verantwortlich.

6.1.2 Die Sendekopien sind EL CARTEL MEDIA als Videobänder, in der Sendenorm Digital Betacam PAL zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann eine digitale Spotanlieferung erfolgen. Digital Betacam PAL: Bild: Pal-D1 Signale in 16:9 anamorph und den Normen ITU-R BT.601/656 entsprechend. Ton: digital nach AES/EBU mit Vollaussteuerungspegel = +6 dBu. Der Time Code (VITC und LTC identisch) muss steigend und ohne Unterbrechung enthalten sein. Für jede Werbung und jedes Motiv muss vom Kunden eine Sendekopie zur Verfügung gestellt werden. Sollte mehr als ein Motiv bzw. eine Werbung auf einer Sendekopie enthalten sein, werden dem Kunden die Kosten der Trennung in Rechnung gestellt.
Digitale Spotanlieferung:
Format: MPEG2 50 Mbits/s I-frame-only 4:2:2P@ML – 4:2:2 profile at main level, max. 5 Minuten Länge
Hinsichtlich des Sendematerials gilt sowohl für Videobänder als auch für die digitale Spotanlieferung: Bei erkennbar ungeeignetem oder beschädigtem Sendematerial fordert EL CARTEL MEDIA unverzüglich Ersatz an. Der Kunde trägt die Gefahr bei der Übermittlung des Materials.

6.1.3 Der Kunde ist verpflichtet, EL CARTEL MEDIA gleichzeitig mit der Übersendung der Sendekopien die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik in zweifacher schriftlicher und in elektronischer Form (per E-Mail an: gema@elcartelmedia.de, auf CD-Rom oder Diskette) mitzuteilen.

6.1.4 Die Sendekopien sind zu übersenden an: EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Motivdisposition, Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald.

6.1.5 Die überlassenen Unterlagen und Sendekopien (Material) werden von  EL CARTEL MEDIA nicht verwahrt, sondern als File archiviert, um einen erneuten Einsatz auch nach länger zurückliegendem Ausstrahlungstermin zu ermöglichen. Eine Archivierung des physischen Sendebands durch EL CARTEL MEDIA erfolgt nicht. EL CARTEL MEDIA ist zur Vernichtung des zur Verfügung gestellten Materials berechtigt, sofern der Kunde nicht bereits ausdrücklich bei der Anlieferung eine Rücksendung des Materials fordert. Eine Rücksendung erfolgt nur in diesem Fall und auf Kosten des Kunden innerhalb von 20 Tagen nach dem letzten Ausstrahlungstermin. EL CARTEL MEDIA haftet nicht für Schäden oder Verlust des Materials, es sei denn, EL CARTEL MEDIA hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. EL CARTEL MEDIA ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung des Auftrages berechtigt.

6.1.6 Wird die Ausstrahlung der Werbung zu dem vereinbarten Zeitpunkt unmöglich, weil die EL CARTEL MEDIA übergebenen Unterlagen oder Sendekopien technisch oder anderweitig fehlerhaft sind oder werden sie nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und hat der Kunde dies zumindest überwiegend zu vertreten, kann EL CARTEL MEDIA die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn die Werbung nicht zur Ausstrahlung kommt.

6.2 Lieferung von Produkten zur Produktplatzierung / zum Product Placement

6.2.1 Der Kunde stellt das mangelfreie zu platzierende Produkt für die Produktion zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort auf eigene Kosten zur Verfügung. Soweit Ort und Zeitpunkt nicht vereinbart sind, stellt der Kunde das Produkt am Sitz des Senders zum Produktionsstart zur Verfügung. Soweit es sich bei dem Produkt nicht um eine Dienstleistung oder um ein Produkt handelt, welches während der Produktion verbraucht wird, holt der Kunde das Produkt nach Fertigstellung der Produktion der Sendung, in die das Produkt eingebunden werden soll, auf eigene Kosten wieder an dem vereinbarten Ort ab.

6.2.2 Die Kosten für den Transport (Anlieferung sowie Abholung) des Produktes übernimmt der Kunde.

6.2.3 Der Kunde haftet für das Produkt sowie etwaige durch die Platzierung und Verwendung des Produktes oder dessen verspätete oder mangelhafte Anlieferung entstehende Schäden unbeschränkt und stellt El Cartel Media, den Sender sowie die Produktionsfirma von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Produktes in der Sendung frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein. El Cartel Media ist insbesondere in den Fällen der verspäteten oder unterlassenen Anlieferung und der Anlieferung eines mangelhaften Produktes zur Vermeidung von Schäden, insbesondere zur Vermeidung von Produktionsausfall, dazu berechtigt ein entsprechendes Ersatzprodukt auf Kosten des Kunden zu besorgen.

6.2.4 Der Kunde wird das Produkt ausreichend versichern.

07. MÄNGEL 

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Werbung unverzüglich mit oder nach Ausstrahlung zu überprüfen und einen etwaigen offensichtlichen Mangel unverzüglich und einen sonstigen Mangel spätestens 2 Wochen nach Ausstrahlung anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt. Im Fall eines von EL CARTEL MEDIA oder vom Sender zu vertretenden Mangels ist die Haftung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. die Werbung wird in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld derselben Preisgruppe ausgestrahlt. EL CARTEL MEDIA wird dem Kunden den Ausstrahlungstermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung wiederholt fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder, bei nicht nur geringfügigen Mängeln, Rücktritt vom Auftrag verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftung von EL CARTEL MEDIA für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

7.2 Ein Mangel der Werbung liegt nicht vor bei einer Sendestörung, die weniger als 10 % der technischen Reichweite betrifft, es sei denn diese Sendestörung beruht auf einem mindestens grob fahrlässigen Verhalten des Senders. Basis für die Feststellung einer Sendestörung ist das Störungsprotokoll der Kabel Deutschland GmbH, Network Monitoring Center.

7.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 7.1 und 7.2 finden keine Anwendung auf Product Placement.

08. UMBUCHUNG, KÜNDIGUNG

8.1 Der Sender, wie auch der Kunde, sind berechtigt, Aufträge über die Ausstrahlung von Werbung ganz oder teilweise bis zu sechs Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Kunde ist berechtigt, Aufträge über die Ausstrahlung von Werbung ganz oder teilweise bis zu 10 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin umzubuchen. 

8.2 Widerruft der Kunde seinen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, wird sich der Sender bemühen, die Werbung so kurzfristig wie unter Aufrechterhaltung des ordentlichen Sendeablaufes möglich, nicht mehr auszustrahlen, übernimmt dafür jedoch keine Haftung. Der Kunde bleibt im Fall des Widerrufs zur vollständigen Zahlung verpflichtet, es sei denn er kann nachweisen, dass dem Sender ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.3 Die Kündigung eines Auftrages, der die Ausstrahlung von Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden Länge oder Sonderwerbeformen zum Gegenstand hat, ist ausgeschlossen.

8.4 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt  unberührt. Ein wichtiger Grund für EL CARTEL MEDIA bzw. den Sender besteht insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte über die wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bestehen oder wenn unvorhergesehene Programmänderungen beim Sender auftreten.

8.5 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 finden keine Anwendung auf Aufträge über die Einbindung von Product Placement.

09. PREISBERECHNUNG / PREISÄNDERUNG

9.1 Es gilt die bei Abschluss des Auftrages gültige Preisliste. Für die Preisberechnung ist die tatsächliche Dauer des Werbespots zugrunde zu legen. Preise für Sonderwerbeformen und Product Placement werden gesondert vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen der ausgestrahlten Werbung an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist.

9.2 EL CARTEL MEDIA ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach entsprechender Mitteilung durch EL CARTEL MEDIA berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich vom Auftrag zurück zu treten, dies gilt nicht für Product Placement.

9.3 Die Preisberechnung für entgeltliches Product Placement bezieht sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur auf die Erstausstrahlung der Sendung.

10. RABATTE

10.1 Gemäß der Preislisten von EL CARTEL MEDIA (jeweils gültiger Stand) können auf die Listenpreise Rabatte auf die Gesamtrechnungssumme für innerhalb eines Kalenderjahres ausgestrahlte Werbung eines Kunden bei einem Sender gewährt werden. Sonderwerbeformen werden bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt, eine Rabattgewährung auf die Sonderwerbeformen selbst erfolgt jedoch nicht. Product Placement wird weder bei der Berechnung der Rabattstaffel berücksichtigt noch findet eine Rabattgewährung auf Product Placements statt. Rabatte werden zum Berechnungszeitpunkt lediglich vorläufig gewährt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Kalenderjahres rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbesendezeit.

10.2 Agenturen erhalten für die von ihnen erteilten Aufträge, ausgenommen für Aufträge von Product Placement, eine Entlohnung in Höhe von 15% des Rechnungsnettos, d.h. auf die Rechnungssumme ohne MwSt und nach Abzug von sonstigen Rabatten, aber vor Skonto. Diese Agenturentlohnung (AE) wird vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht. Ein solcher Anspruch besteht nur gegen Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Gegenüber Kleinst- und Scheinagenturen behält sich EL CARTEL MEDIA die Ablehnung der Agenturentlohnung vor.

10.3 Auf Anfrage kann EL CARTEL MEDIA der Gewährung eines Konzernrabattes für mehrere Kunden (Mutter- und Tochtergesellschaften) schriftlich zustimmen, wenn eine kapitalmäßige Beteiligung zwischen der Mutter- und Tochtergesellschaft mit mehr als 50% am 1.1. des Kalenderjahres besteht. Die Anfrage und der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit ist gegenüber EL CARTEL MEDIA bis spätestens 30.06. des Kalenderjahres zu erbringen. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt, bei Konzernaustritten innerhalb eines Kalenderjahres, die EL CARTEL MEDIA unverzüglich anzuzeigen sind, findet allenfalls eine anteilige Rabattgewährung statt.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Die Vergütung für die Ausstrahlung von Werbung bei dem Sender wird grundsätzlich monatlich im Voraus auf Basis des bis dahin in Auftrag gegebenen Volumens in Rechnung gestellt.

11.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Rechnungsbetrag spätestens drei Werktage vor der ersten Ausstrahlung dieses Monats beim Sender eingeht und alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind.

11.3 Bei nachträglicher Änderung der Auftragsdaten im Rechnungszeitraum erstellt EL CARTEL MEDIA eine Ergänzungsrechnung, in der entweder der noch zu zahlende Differenzbetrag in Rechnung gestellt oder eine Gutschrift ausgestellt wird. Bei Zahlungseingang des Differenzbetrages beim Sender innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur dann, wenn der Kunde bereits bei der ursprünglich für diesen Monat gestellten Rechnung zum Skontoabzug berechtigt war.

11.4 Auf Antrag des Kunden kann Zahlung nach dem Abbuchungsverfahren eingeräumt werden.

11.5 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Senders eingegangen ist.

11.6 Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen.

11.7 Bankspesen (z.B. wegen mangelnder Deckung, Rückscheckgebühren, Auslands-, Stornogebühren, etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

11.8 Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens drei Werktage vor Ausstrahlung bei dem Sender eingegangen sein oder im Falle von Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die (weitere) Ausstrahlung zu unterlassen, bis der Kunde die Zahlung vollständig geleistet hat. Das gilt auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Senders durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.

11.9 Übernimmt der Sender die Produktion von Werbung aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung, wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung hierfür ist mit Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12. NUTZUNGSRECHTE / RECHTEGARANTIEN 

12.1 Der Kunde überträgt auf den Fernsehsender sämtliche Rechte zur Fernsehnutzung an dem Werbespot, der Sonderwerbeform bzw. dem in eine Sendung eingebundenen Produkt. Dies beinhaltet alle technischen Nutzungsarten wie Satellit, terrestrisch und Kabel, einschließlich Kabelweitersendung und der notwendigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen. Ausgenommen hiervon sind die vom Sender pauschal von der GEMA erworbenen Senderechte. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Dies gilt insbesondere auch für das Recht, die Nutzungsrechte auf mit der Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen und die Ausstrahlung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren vorzunehmen.

12.2 Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zu verfügen und diese nicht anderweitig (insbesondere auf eine andere Verwertungsgesellschaft) übertragen zu haben.

12.3 Im Verhältnis zum Sender trägt der Kunde allein die rundfunkrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die zur Verfügung gestellte Werbung und das Produkt. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte gegen die Ausstrahlung der Werbung oder die Produkte stellt der Kunde den Sender von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Dies schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.

12.4 Der Kunde garantiert, dass weder die Werbung noch der Zeitpunkt der Ausstrahlung der Werbung, sofern dieser von ihm festgelegt wurde, gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche, rundfunkstaatsvertragliche Bestimmungen und Werberichtlinien, verstößt.

13. HAFTUNG

13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sender nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen in dieser Ziffer 13.1 gelten bei Product Placement auch in Bezug auf Schäden, die nach Überlassung an dem Produkt entstehen.

14. DATENSCHUTZ

14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten des Kunden, die dieser EL CARTEL MEDIA bzw. dem Sender zur Verfügung stellt, sowie Daten, die sich aus der Erteilung und Durchführung von Aufträgen ergeben, insbesondere zum Zweck der Marktforschung, durch EL CARTEL MEDIA, den Sender und Dritte genutzt und elektronisch maschinell verarbeitet werden.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aufgrund von Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sender und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

15.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

15.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EL CARTEL MEDIA. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird.

RICHTLINIEN ZUR AUSSTRAHLUNG VON TV-WERBESPOTS, DIE EROTIKANGEBOTE BEINHALTEN

(Gültig für Telefonmehrwertdienste mit in- oder ausländischen Telefonnummern sowie Internetadressen und Teletext) 

01. ENTGELTREGELUNG

In der Fernsehwerbung müssen die Tarifangaben gut lesbar, gut sichtbar und während der Dauer der Einblendung der Rufnummer dargestellt sein. Sie müssen unmittelbar bei der Nummer stehen.

Bei flexiblen Preisen oder bei Bewerbung von verschiedenen Angeboten muss immer auf den höchsten Tarif hingewiesen werden. Ist der beworbene Dienst ein Datendienst und hängt der Preis für dessen Inanspruchnahme vom Umfang der übermittelten Daten ab, ist soweit möglich der Umfang der übermittelten Daten anzugeben.

Die Preisangabe erfolgt in Euro (oder der entsprechenden Landeswährung) aus dem deutschen Festnetz und muss im Minutentakt abgerechnet werden, bzw. pro SMS. Es muss zudem ein Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen erteilt werden. Ein solcher Hinweis kann wie folgt gestaltet sein:

"xxxxxxxxxxx (€ xxxxxxx pro Minute aus dem deutschen Festnetz / Mobilfunkpreise können abweichen)"

Preisangaben und Preisansagen werden nunmehr im TKG geregelt. Der TK-Netzbetreiber hat bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz heraus vor Beginn der Kostenpflicht dem Verbraucher den Preis mitzuteilen (mind. 3 Sek. vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit - auf den hingewiesen werden muss - muss die Ansage abgeschlossen sein); dies gilt auch bei der Weitervermittlung an eine Auskunfts-/0900-Nummer.
02. NAME DES DIENSTANBIETERS

Der Name des Dienstanbieters, eine ihm eindeutig zuzuordnende Abkürzung oder URL müssen innerhalb des Spots deutlich zu erkennen sein.
03. REGELUNG DER ZULÄSSIGEN INHALTE

Werbespots dürfen keine Bilder, Formulierungen und/oder Vertonungen enthalten, die eine herabsetzende, entwürdigende, beleidigende, rassistische und/oder diskriminierende Wirkung haben.

Werbespots dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte haben.

Sie dürfen keine Bilder, Formulierungen und/oder Vertonungen enthalten, die Gewalt verherrlichen, verharmlosen, Sadismus oder Grausamkeiten zeigen oder beschreiben.

Telefonerotikwerbung darf nicht so gestaltet sein, dass durch sie die Menschenwürde verletzt wird (z. B. "Ich spiel für Dich den Hund").

Ähnlich gelagerte Werbespots (z.B. mit Manga-Motiven) unterliegen ebenso dieser Richtlinie.

3.1 Insbesondere dürfen Werbespots nicht:

a) der Pornographie verdächtig sein i.S.v. § 184 StGB

Dies ist dann der Fall, wenn die Darstellung erkennbar anreißerisch und/oder anstachelnd auf das Geschlechtliche hinweist wie z. B. durch entsprechende Stellungen oder deutliches Hinlenken auf die Genitalien.

- keine grob anreißerische oder sehr anzügliche Vulgärsprache (z.B. "Loch ein", "feuchte Spalte will Deinen Saft") sowie extreme Stöhnlaute
- keine direkte Fokussierung auf nacktes Genital
- keine extrem offensichtlichen Stoßbewegungen
- keine Darstellung von sexuellen Praktiken (z. B. Aktionen von mehreren Personen gleichzeitig, masturbieren, onanieren, Massagen und Stimulationsbewegungen, etc.)

b) der Förderung der Prostitution oder Zuhälterei i. S. v. §§ 180a, 181a StGB dienen

Die Werbespots müssen eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es sich ausschließlich um telefonischen Kontakt handelt. Es wird bei der Anwendung der vorliegenden Richtlinie davon ausgegangen, dass Werbespots im Verdacht stehen, die Prostitution oder Zuhälterei zu fördern, wenn der Eindruck vermittelt wird, dass die potentiellen Anrufer des Telefonmehrwertdienstes über das Telefongespräch hinaus miteinander Kontakt aufnehmen können. Es werden Formulierungen verwendet, die im deutschen Sprachgebrauch sexuell belegt sind, wie z. B. "Seitensprung", "private Treffen", "Live-Dates", "schnell verabreden", "gelegentliche Treffs", "Girls wollen Männer treffen", "jetzt anrufen, morgen treffen", "One-Night-Stands", "kontaktwillige Frauen suchen Männer für den heutigen Abend", "fremdgehen", "zu Hause".

c) Minderjährige ansprechen oder darstellen

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die dargestellten Personen unter 18 Jahren alt sind oder solche Personen angesprochen werden sollen (z. B. gezeigte Personen haben Gegenstände, die gemeinhin auf Kinder hinweisen, wie etwa Teddybär, Spielzeug).

Es wird bei der Anwendung der vorliegenden Richtlinie davon ausgegangen, dass dieser Eindruck entsteht, wenn z. B.
- den gezeigten Personen Attribute beigelegt werden, die im allgemeinen Sprachgebrauch auf Kinder und/oder Jugendliche hinweisen, wie z. B. unschuldig, unerfahren, junge Mädchen, neugierig
- die gezeigten Personen durch ihre äußere Erscheinung oder durch das gezeigte Umfeld mit Minderjährigen verwechselt werden können
- Räume genannt/gezeigt werden, die in erster Linie mit Kindern in Verbindung gebracht werden (z.B. Kinderzimmer, Klassenzimmer)
- inzestuöse Anspielungen (z. B. "Mutter und Tochter wollen es") erfolgen. Im Grenzfall kann durch eine deutliche Altersangabe (z. B. ein "Störer" mit dem Hinweis "18+") der Hinweis auf Volljährigkeit festgesetzt werden.

3.2 Für Telefonerotikwerbung gilt darüber hinaus insbesondere Folgendes:

- Der Einsatz von Sexspielzeug im Detail (d. h. wenn Genitalien zu sehen sind oder phallusartige Gegenstände abgeleckt werden) ist nicht sendefähig. Isoliert können Sexspielzeuge ggf. gezeigt werden
- keine Vermischung von Sex und religiösen Wertvorstellungen oder sakralen Objekten (z. B. "Katholikin will Dich")
- keine diskriminierende Darstellung bestimmter Personengruppen wie "Ostfrauen", "Dicke", "Alte"
- keine ungewöhnlichen oder abstoßenden Sexualpraktiken (z. B. die rote Nummer, Urinsex, Sex mit Schwangeren oder Tieren), keine entwürdigende, zum Sexualobjekt degradierende Darstellung/Bezeichnung von Frauen
- SM ist im Einzelfall zu betrachten
04. INTERNETANGEBOTE

Bei der Bewerbung von Internetadressen ist zu beachten, dass die Domainnamen der vorliegenden Richtlinie entsprechen.
- Insbesondere dürfen in der Internetadresse keine eindeutigen Praktiken genannt werden oder diskriminierende Begriffe verwendet werden wie beispielsweise "TV Schlampen" oder www.roteeichel.de.
- In den Adressen darf keine Reduzierung des Mannes oder der Frau auf einen Sexualpartner erfolgen wie beispielsweise bei "Spritzbox", "triebhaft" oder "40 und nackt".

Der Kunde garantiert EL CARTEL MEDIA, dass die Inhalte der beworbenen Internetseiten der vorliegenden Richtlinie entsprechen.

Insbesondere dürfen die beworbenen Internetseiten keine pornografischen, kinderpornografischen und sonstige Inhalte haben, die gegen die Vorschriften der §§ 184 ff. StGB verstoßen. Der Kunde garantiert EL CARTEL MEDIA die ordnungsgemäße dauerhafte Einrichtung (i) etwa erforderlicher Altersverifikationssysteme als effektive Zugangsbarriere für Kinder und Jugendliche bei potentiell jugendgefährdenden Angeboten insbesondere nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie (ii) etwa, insbesondere nach dem JMStV, erforderlicher geschlossener Benutzergruppen zur Gewährleistung des Zugangs ausschließlich für Volljährige. Der Kunde garantiert, dass sämtliche auf der beworbenen Internetseite zugänglichen Inhalte jugendfrei sind, soweit sie ohne Durchlaufen des Altersverifikationsprogramms oder für andere Personen als die Mitglieder der geschlossenen Benutzergruppe zugänglich sind.

EL CARTEL MEDIA behält sich ein Recht auf Prüfung vor und wird ggf. die bereits freigegebenen Spots nicht ausstrahlen.

05. TELETEXT

Soweit im Spot ein Verweis auf eine Seite im Teletext enthalten ist, muss diese ebenfalls der vorliegenden Richtlinie entsprechen.

Insbesondere bei der Formulierung der Texte und bei der grafischen Gestaltung ist darauf zu achten, dass keine pornografischen Formulierungen und/oder Darstellungen erfolgen.
06. FESTLEGUNG DER SENDEZEIT

Die Freigabe bei RTL II für Spots mit erotischem Inhalt gemäß der hier vorliegenden Richtlinie gilt ab 01:00 Uhr.
07. SPOTABLEHNUNG

EL CARTEL MEDIA behält sich vor, Spots die geeignet sind, das Ansehen des Senders zu schädigen, ggf. auch nach Abschluss eines Vertrages über deren Ausstrahlung abzulehnen. Eine Schädigung des Ansehens des Senders ist insbesondere anzunehmen, wenn ein Spot gegen die vorliegende Richtlinie verstößt.
08. SONSTIGES

EL CARTEL MEDIA haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Richtlinien. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von El Cartel Media in der jeweils gültigen Fassung.
RICHTLINIEN ZUR AUSSTRAHLUNG VON TV-WERBESPOTS, DIE ALKOHOL BEWERBEN

Grundsätzlich ist Werbung für alkoholische Produkte zulässig; sie muss aber insbesondere folgenden Kriterien entsprechen:

01. GESETZLICHE REGELUNGEN

Art. 15 EG-Fernsehrichtlinie:
a) Sie darf nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und insbesondere nicht Minderjährige beim Alkoholgenuss darstellen.
b) Es darf keinerlei Verbindung zwischen einer Verbesserung der physischen Leistung und Alkoholgenuss oder dem Führen von Kraftfahrzeugen und Alkoholgenuss hergestellt werden.
c) Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, Alkoholgenuss fördere sozialen oder sexuellen Erfolg.
d) Sie darf nicht eine therapeutische, stimulierende, beruhigende oder konfliktlösende Wirkung von Alkohol suggerieren.
e) Unmäßigkeit im Genuss alkoholischer Getränke darf nicht gefördert oder Enthaltsamkeit oder Mäßigung nicht negativ dargestellt werden.
f) Die Höhe des Alkoholgehalts von Getränken darf nicht als positive Eigenschaft hervorgehoben werden.
7 Abs. 1 Satz 1 RStV und Werberichtlinien Ziffer 3 Abs. 1 Satz 3, wonach die "Verhaltensregeln des Deutschen Werberats i.d.F. von 1998 über die Werbung für alkoholische Getränke" zu beachten sind. Danach sollen insbesondere keine Aufforderungen zum Trinken an Jugendliche ergehen und keine trinkenden oder zum Trinken auffordernde oder aufgeforderten Jugendlichen dargestellt werden.

§ 6 Abs. 5 JMStV
Werbung für alkoholische Getränke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen.
02. DES WEITEREN GILT GRUNDSÄTZLICH BIS AUF WEITERES BEI WERBUNG AUF RTL II

TV-Spots, die Bier, Sekt und Wein bewerben, können ganztags ausgestrahlt werden, hochprozentige Alkoholika wie Wodka, Whiskey erst ab 17.00 Uhr (nur in Umfeldern, die in der Hauptsache von E14+ angesehen werden). Wenn Umfelder stark Kinder und Jugendliche ansprechen, kann hier erst ab 19:00 Uhr für harte Alkoholika geworben werben. Am Wochenende hingegen spricht RTL II in geringerem Maße kinderaffine Zielgruppen an, sondern mit Action- und Wissensformaten eher Erwachsene. In diesem Fall kann schon ab 17:00 Uhr mit "hochprozentigen" Alkoholika geworben werben.

Prinzipiell ist Werbung für Alkohol im Kinderprogramm unzulässig.

Diese oben genannten Richtlinien gelten für jegliche Art alkoholhaltiger Produkte (z.B. Getränke, Süßwaren).
03. SONSTIGES

EL CARTEL MEDIA haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Richtlinien. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von El Cartel Media in der jeweils gültigen Fassung.

Kontakt

Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter.

Robert Schaperjahn
Verkaufsmarketing

robert.schaperjahn
@elcartelmedia.de

ph +49 89 64185 7412

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Aktuelle einbl!ck-Ausgaben:
Die neuen Ausgaben unseres Infomagazins stellen Ihnen in unserem Kundenbereich die neue Staffel von Engel im Einsatz - mit Verona Pooth sowie das neue Serien-Highlight Paradox vor.


06.09.2010: RTL II blickt u.a. dank THE DOME 55, seinen Spielfilmen und dem A-Team auf ein erfolgreiches Wochenende zurück.
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